Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Verkaufsbedingungen ("Bedingungen") von Chromalytic Ltd. und den im Angebot angegebenen Bedingungen regeln den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen.
1. Auslegung
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Bedingungen) haben die folgenden Wörter und Ausdrücke die folgende Bedeutung:
1.1. "der Käufer" bezeichnet die Person, Firma oder Gesellschaft, die die Waren oder Dienstleistungen von der Firma erwirbt;
1.2. Der "Verkäufer" bedeutet Dürr Technik (UK) Limited (Reg. Nr. 2904477) oder Chromalytic Limited (Reg. Nr. 04186273), allesamt Unternehmen der Dürr Technik Gruppe;
1.3. "Vertrag" bezeichnet den Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Käufer, der als Bestandteil dieser Bedingungen gilt;
1.4. "Dienstleistungen" bedeutet jede Standardunterstützung für alle Produkte, die der Verkäufer dem Käufer liefert. Die Service-Levels und die Bereitstellung von Support sind in QCF082 definiert, das auf Anfrage erhältlich ist.
1.5. "Waren" bedeutet Waren oder physische Produkte, die der Verkäufer dem Käufer liefert.
1.6. "Lieferort" bezeichnet den Ort, an den die Dienstleistungen geliefert werden sollen;
1.7. "Produkt" bedeutet von Chromalytic gelieferte oder von Dritten gelieferte Hardware oder Verbrauchsmaterialien, die vom Unternehmen unterstützt werden;
1.8 "Teile" bedeutet Waren, die als Teil der oder als Folge der vom Unternehmen an den Käufer zu liefernden Dienstleistung geliefert werden;
1.9. In diesen Bedingungen ist der Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Vorschrift als Verweis auf ein solches Gesetz oder eine solche gesetzliche Vorschrift in der jeweils geänderten, modifizierten, wieder in Kraft gesetzten oder ersetzten Fassung zu verstehen.
1.9.1 Die Überschriften in diesen Bedingungen dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf ihre Auslegung.
2. Der Vertrag
2.1. Der Vertrag unterliegt diesen Bedingungen unter Ausschluss aller anderen Bedingungen und Konditionen, einschließlich solcher, die vom Käufer angeblich einbezogen oder angewendet werden sollen.
2.2. Die in der Auftragsbestätigung, dem Auftrag oder einem anderen Dokument des Käufers enthaltenen Geschäftsbedingungen werden nicht Bestandteil des Vertrags.
2.3. Die Angestellten oder Vertreter des Verkäufers sind nicht befugt, Erklärungen zu den Waren oder Dienstleistungen abzugeben, es sei denn, der Verkäufer hat dies schriftlich bestätigt. Mit dem Abschluss des Vertrages erkennt der Käufer an, dass er sich nicht auf solche Zusicherungen verlässt, die nicht schriftlich bestätigt wurden.
2.4. Änderungen dieser Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie zwischen den bevollmächtigten Vertretern des Käufers und des Verkäufers schriftlich vereinbart wurden.
2.5. Eine vom Käufer übermittelte Bestellung gilt erst dann als vom Verkäufer angenommen, wenn sie von einem bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers schriftlich bestätigt wurde.
2.6. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen eine Mindestbearbeitungsgebühr für alle Bestellungen unter einem Bestellwert von £150 ohne Lieferung zu berechnen.
2.7. Der Käufer ist gegenüber dem Verkäufer dafür verantwortlich, die Richtigkeit der Bedingungen jeder vom Käufer übermittelten Bestellung (einschließlich aller anwendbaren Spezifikationen) sicherzustellen und dem Verkäufer alle notwendigen Informationen in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen innerhalb einer ausreichenden Zeit zukommen zu lassen, damit der Verkäufer den Vertrag in Übereinstimmung mit seinen Bedingungen erfüllen kann.
2.8. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen an der Spezifikation der Waren oder Dienstleistungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um die geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen zu erfüllen, oder die, wenn die Waren oder Dienstleistungen gemäß der Spezifikation des Verkäufers zu liefern sind, deren Qualität oder Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen.
2.9. Eine vom Verkäufer angenommene Bestellung kann vom Käufer nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers und unter der Bedingung storniert werden, dass der Käufer dem Verkäufer mindestens 25 % des Kaufpreises der stornierten Bestellung zahlt und den Verkäufer von allen Kosten, Gebühren und Aufwendungen freistellt, die dem Verkäufer aufgrund der Stornierung entstehen.
3. Preis
3.1. Der Preis für die Waren ist, sofern nicht anders vereinbart, der am Tag der Lieferung in der Preisliste des Verkäufers angegebene Preis. Der Preis für die Waren versteht sich ausschließlich aller Transport- und Versicherungskosten sowie der geltenden Mehrwertsteuer, die der Käufer zusätzlich zu zahlen hat. Der Käufer hat eine vom Verkäufer festgelegte Anzahlung zu leisten.
3.2. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Preise ohne Vorankündigung zu erhöhen.
3.3. Der Verkäufer kann die Kosten für Dienstleistungen, einschließlich solcher, die im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags erbracht werden, vor oder nach Beginn des Dienstleistungsvertrags oder nach Eingang der Bestellung des Käufers erhöhen, wenn die Lieferung der Dienstleistung nach alleinigem Ermessen des Verkäufers noch nicht physisch abgeschlossen ist, und der Käufer erklärt sich bereit, den zusätzlichen Betrag des erhöhten Preises zu zahlen, bevor die Dienstleistung erbracht wird, andernfalls verliert der Käufer das Recht auf die Dienstleistung ohne Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Dies schließt Preiserhöhungen ein, die sich aus erhöhten Kosten für Teile oder Materialien ergeben, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, ist aber nicht darauf beschränkt.
3.4. Alle Preise, die dem Käufer mündlich, per E-Mail oder anderweitig schriftlich mitgeteilt werden, dienen nur zur Orientierung und sind für den Verkäufer nicht bindend, es sei denn, sie sind Teil eines gültigen formellen Angebots des Verkäufers mit einer Angebotsnummer und innerhalb der Gültigkeitsdauer des Angebots, die in jedem Fall 90 Tage nicht überschreiten darf.
3.5. Weicht der Wechselkurs zwischen dem englischen Pfund und einer Fremdwährung um mehr als 2,5 % in beide Richtungen von dem zum Zeitpunkt des Angebots geltenden Kurs ab, sind sowohl der Käufer als auch der Verkäufer berechtigt, eine Überprüfung des Warenpreises zu verlangen, wobei keine der Parteien berechtigt ist, den Warenpreis ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei zu ändern.
3.6. Der Preis versteht sich ausschließlich aller anwendbaren Mehrwert-, Import-/Exportsteuern, Zölle oder Abgaben, die der Käufer zusätzlich an den Verkäufer zu zahlen hat. Der Käufer ist für die Einhaltung aller Gesetze oder Vorschriften verantwortlich, die die Einfuhr der Waren in das Bestimmungsland regeln, sowie für die Zahlung aller Zölle auf die Waren.
3. Lieferung
3.1. Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, ist der Lieferort die Betriebsstätte des Unternehmens, und der Käufer muss die Lieferung innerhalb von 7 Tagen nach der Mitteilung des Unternehmens an den Käufer, dass die Dienstleistungen zur Lieferung bereit sind, entgegennehmen.
3.2. Alle vom Unternehmen angegebenen Termine für die Lieferung der WAREN oder DIENSTLEISTUNGEN sind lediglich als Richtwerte zu verstehen. Wenn kein Termin für die Lieferung der WAREN oder DIENSTLEISTUNGEN angegeben wird, muss die Lieferung innerhalb einer vom Unternehmen festgelegten angemessenen Frist erfolgen.
3.3. Zeit gilt nicht als wesentlich, es sei denn, die Firma hat dem schriftlich zugestimmt, und in jedem Fall vorbehaltlich der vollständigen Bezahlung durch den Käufer innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum der Dienstleistungen.
3.4. Vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen ist das Unternehmen nicht haftbar für Verluste, seien es direkte oder Folgeschäden, wirtschaftliche Verluste, entgangene Gewinne oder sonstige Verluste, die direkt oder indirekt aus einer Verzögerung bei der Lieferung der Dienstleistungen entstehen, noch berechtigt eine Verzögerung den Käufer zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Verzögerung beträgt mehr als 60 Tage.
4. Lieferung
4.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Lieferort das Betriebsgelände des Käufers, und der Käufer hat die Lieferung innerhalb einer vom Verkäufer festgelegten angemessenen Frist abzunehmen, nachdem der Verkäufer dem Käufer mitgeteilt hat, dass die Waren oder Dienstleistungen zur Lieferung bereitstehen. Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn der Käufer die vom Verkäufer abgeholten Waren oder Dienstleistungen abholt und unterschreibt.
4.2. Alle vom Verkäufer angegebenen Termine für die Lieferung der Waren oder Dienstleistungen sind nur als Schätzung zu verstehen.
4.3. Zeit ist nicht von wesentlicher Bedeutung, es sei denn, der Verkäufer hat dem schriftlich zugestimmt, und in jedem Fall vorbehaltlich der vollständigen Zahlung durch den Käufer innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum für die Waren oder Dienstleistungen.
4.4. Vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen haftet der Verkäufer nicht für direkte oder Folgeschäden, wirtschaftliche oder entgangene Gewinne oder sonstige Verluste, die sich direkt oder indirekt aus einer Verzögerung bei der Lieferung der Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen ergeben, und eine Verzögerung berechtigt den Käufer nicht zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Verzögerung überschreitet 60 Tage.
4.5. Sind die Waren in Teillieferungen zu liefern, stellt jede Lieferung einen separaten Vertrag dar, und das Versäumnis des Verkäufers, eine oder mehrere Teillieferungen in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen zu liefern, oder ein Anspruch des Käufers in Bezug auf eine oder mehrere Teillieferungen berechtigt den Käufer nicht, den Vertrag als Ganzes als nichtig zu betrachten.
4.6 Nimmt der Käufer die Waren nicht ab oder gibt er dem Unternehmen keine angemessenen Lieferanweisungen zu dem für die Lieferung angegebenen Zeitpunkt, kann der Verkäufer:
4.6.1. die Waren bis zur tatsächlichen Lieferung lagern und dem Käufer die angemessenen Kosten (einschließlich Versicherung) für die Lagerung in Rechnung stellen; oder
4.6.3. den Vertrag kündigen und die ihm angemessen erscheinenden Rechtsmittel wegen Vertragsbruchs oder anderweitig einlegen.
4.7. Einzelheiten zu den geltenden Transport-, Bearbeitungs-, Liefer- und Expressgebühren sind auf Anfrage beim Verkäufer erhältlich.
4.8. Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Waren geht auf den Käufer über:
4.8.1. bei Waren, die in den Geschäftsräumen des Verkäufers zu liefern sind, zu dem Zeitpunkt, zu dem die Waren in den Geschäftsräumen des Käufers eintreffen; oder
4.8.2. im Falle von Waren, die nicht in den Geschäftsräumen des Verkäufers zu liefern sind, zu dem Zeitpunkt, an dem die Waren an der angegebenen Lieferadresse eintreffen.
4.8.3. wenn die Waren bei der Firma abgeholt werden.
4.9. Werden die Waren für den Export aus dem Vereinigten Königreich geliefert, so gelten die Bestimmungen dieser Klausel 11 (vorbehaltlich besonderer, zwischen dem Käufer und dem Verkäufer schriftlich vereinbarter Bedingungen) ungeachtet aller anderen Bestimmungen dieser Bedingungen eines gültigen formellen Angebots des Verkäufers, das folgende Angaben enthält
5. Bezahlung
5.1. Vorbehaltlich Absatz 3 ist die Zahlung des Preises für die Waren oder Dienstleistungen 30 Tage nach dem Datum der Rechnung des Verkäufers für die Waren oder Dienstleistungen fällig, sofern der Verkäufer nichts anderes schriftlich vereinbart oder mitgeteilt hat. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer einen frei verfügbaren Betrag erhalten hat.
5.2. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, andere Preise oder Zahlungsbedingungen festzulegen, wenn die Finanzlage oder das Zahlungsverhalten des Käufers nach Ansicht des Verkäufers eine solche Änderung rechtfertigt.
5.3. Der Verkäufer stellt die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen ein, wenn der Käufer fällige Beträge nicht bezahlt oder seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag des Verkäufers nicht erfüllt, sofern das Versäumnis nach einer schriftlichen Mitteilung von zehn (10) Tagen nicht behoben wurde.
5.4. Nach Absatz 4.0 hat das Unternehmen das Recht, dem Käufer jederzeit nach der Lieferung eine Rechnung zu stellen.
6. Die Dienstleistungen
Diese Vereinbarung bildet zusammen mit QCF082 den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Das Dokument QCF082 ist auf Anfrage erhältlich.
6.1. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Dienstleistungen vorbehaltlich der Bezahlung zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Standardarbeits- und Reisetarifen (falls zutreffend) des Verkäufers zu erbringen, es sei denn, der Verkäufer hat schriftlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf schriftliche Kostenvoranschläge, andere Tarife vereinbart.
6.2. Sofern der Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat, werden alle eingebauten oder gelieferten Teile zu den vollen Listenpreisen des Verkäufers berechnet.
6.3. Wünscht der Käufer, dass der Verkäufer zusätzliche Dienstleistungen zu den in der ursprünglichen Bestellung des Käufers genannten erbringt, und erklärt sich der Verkäufer damit einverstanden, so werden die Gebühren für diese zusätzlichen Dienstleistungen zu den Listenpreisen des Verkäufers berechnet.
6.3. Wenn der Käufer Waren oder Teile vom Verkäufer kauft, haftet der Käufer für die Arbeits- und Reisekosten für die Montage dieser Waren oder Teile, sofern der Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat.
6.4. Der Käufer stellt sicher, dass die zu wartende, zu installierende, zu qualifizierende oder zu reparierende Ausrüstung dem Verkäufer zum vereinbarten Termin des Servicebesuchs zur Verfügung steht und sich in einer Umgebung befindet, die für den Vertreter des Verkäufers zur Durchführung der Arbeiten sicher und angemessen ist. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Dienstleistungen nicht erbracht werden, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, und dass dem Käufer der Servicebesuch in voller Höhe in Rechnung gestellt wird.
6.5. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass standortspezifische Einweisungen oder andere örtliche Schulungen, Verzögerungen aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen oder des Zugangs zum Standort sowie das Ausfüllen von Kundendokumenten wie z. B. (aber nicht nur) Qualitäts- oder Sicherheitsanforderungen nicht in den Dienstleistungen enthalten sind und als zusätzliche Gebühr zu zahlen sind.
6.6. Die Dienstleistungen werden vom Verkäufer mit aller angemessenen Sachkenntnis und Sorgfalt und in voller Übereinstimmung mit den einschlägigen etablierten aktuellen professionellen Standards ausgeführt.
6.7. Der Verkäufer verpflichtet sich, für den Fall, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erbringen, einen qualifizierten alternativen Dienstleister (den "Ersatz") bereitzustellen, der die Dienstleistungen an seiner Stelle erbringt, vorausgesetzt, dass die Bereitstellung des Ersatzes im Rahmen eines Untervertrags zwischen dem Verkäufer und dem Ersatz erfolgt und dass die Rechte und Pflichten des Verkäufers aus diesem Vertrag in Bezug auf den Käufer nicht berührt werden und der Käufer nicht verpflichtet ist, dem Ersatz für die Erbringung der Dienstleistungen durch ihn Gebühren zu zahlen.
6.8. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Erbringung von nicht reaktiven Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Installation, vorbeugende Wartung oder Qualifizierung:
6.8.1. nicht erfolgen darf, bevor der Verkäufer freigegebene Gelder als vollständige Zahlung für die Dienstleistungen erhalten hat;
6.8.2. erfolgt in jedem Fall erst nach Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der gültigen Bestellung, damit der Verkäufer die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Qualitäts-, Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen sowie finanziellen Vorkehrungen treffen kann.
6.9. Für alle Teile, die während der Erbringung der Dienstleistungen geliefert werden:
6.9.1. Die Lieferung von Teilen während der Erbringung der Dienstleistungen liegt im freien Ermessen des Verkäufers;
6.9.2. Wenn neue Teile nicht mehr verfügbar sind oder der Hersteller die Lieferung einschränkt, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, dem Käufer diese Teile zu liefern;
6.9.3. kann der Verkäufer Aftermarket- oder wiederaufbereitete Teile liefern, die in ihrer Leistung neuen Teilen gleichwertig sind.
7. Garantien und Haftung
7.1. Vorbehaltlich der nachstehenden Bedingungen und nachdem der Käufer die Waren vollständig bezahlt hat, garantiert der Verkäufer, sofern nicht anders vereinbart, dass:
7.1.1. Die hergestellten Einheiten entsprechen den Spezifikationen zum Zeitpunkt der Lieferung und sind für einen Zeitraum von 12 Monaten oder 1000 Stunden (je nachdem, was früher eintritt) ab Rechnungsdatum frei von Material- und Herstellungsfehlern.
7.1.2. Vom Verkäufer hergestellte Teile, Materialien oder Ausrüstungen, für die der Käufer für einen Zeitraum von 12 Monaten Anspruch auf eine derartige Garantie oder Gewährleistung hat.
7.1.3. Teile, Materialien oder Ausrüstungen, die nicht vom Verkäufer hergestellt wurden und für die der Käufer nur Anspruch auf eine solche Garantie oder Gewährleistung hat, wie sie dem Verkäufer vom Originalhersteller gewährt wird.
7.2. Eine Garantieverlängerung kann vom Verkäufer jederzeit bis zu 3 Monate nach Rechnungsdatum erworben werden. Nach diesem Zeitraum wird eine erweiterte Garantie nicht mehr angeboten.
7.3. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die auf normalen Verschleiß, Transportschäden, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit (einschließlich, aber nicht beschränkt auf mangelnde Wartung oder Kalibrierung), Wasser- oder Brandschäden, Nichtbeachtung der (mündlichen oder schriftlichen) Anweisungen des Verkäufers, Missbrauch oder Änderung oder Reparatur der Waren ohne Zustimmung des Verkäufers oder Schäden aufgrund von Fehlern oder Ereignissen in der Stromversorgung oder anderen Versorgungseinrichtungen zurückzuführen sind.
7.4. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die durch anormale Arbeitsbedingungen oder die Verwendung der Waren unter Umständen entstehen, die dem Verkäufer nicht zuvor schriftlich mitgeteilt wurden und die sich von den Umständen unterscheiden, unter denen die Waren gemäß den Spezifikationen und Broschüren des Verkäufers verwendet werden sollen.
7.5. Der Verkäufer haftet nicht im Rahmen der oben genannten Garantie (oder einer anderen Garantie, Bedingung oder Gewährleistung), wenn der Gesamtpreis für die Waren zusammen mit den gemäß diesen Bedingungen zu zahlenden Zinsen bis zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Garantieanspruchs nicht gezahlt wurde.
7.6. Der Verkäufer trägt die Versandkosten für die Rücksendung von Produkten an den Käufer, die im Rahmen der Garantie repariert oder ersetzt worden sind. Wenn der Verkäufer sich bereit erklärt, solche Produkte an einem anderen Ort zu reparieren, trägt der Käufer die damit verbundenen Reisekosten und die Kosten der Mitarbeiter des Verkäufers für die Durchführung der Arbeiten.
7.7. Der Verkäufer repariert oder ersetzt nach eigenem Ermessen Produkte, die ausfallen und innerhalb der Garantiezeit zurückgeschickt werden, haftet jedoch nicht für die Kosten des Aufbaus, der Demontage, der erneuten Installation, des Transports oder sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit solchen Produkten entstehen.
7.8. Wird ein Produkt im Rahmen der Garantie zurückgeschickt, muss der Käufer auch eine vollständige Beschreibung des Fehlers und der Symptome sowie Bilder und Details zum Gerät beifügen. Die Geräte werden erst untersucht, wenn die Informationen des Käufers eingegangen sind. Die zurückgesandten Produkte müssen frei von Fremdkörpern und Verunreinigungen sein und müssen gereinigt worden sein. Alle Öffnungen müssen gegen das Eindringen von Fremdkörpern abgedichtet sein. Die Kompressoren müssen mit der elektrischen Ausrüstung des Verkäufers oder mit einem passenden Kabel ausgestattet sein, das mit dem Gerät geliefert wird, um die Durchführung von Tests zu ermöglichen.
7.9. Sofern nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen vorgesehen, werden alle Garantien, Bedingungen oder sonstigen Bestimmungen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind, im vollen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
7.10. Jede Reklamation des Käufers, die sich auf einen Qualitäts- oder Zustandsmangel der Waren oder deren Nichtübereinstimmung mit der Spezifikation stützt, ist dem Verkäufer (unabhängig davon, ob der Käufer die Lieferung verweigert) innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum der Lieferung oder (wenn der Mangel oder die Nichtübereinstimmung bei einer angemessenen Prüfung nicht erkennbar war) innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung des Mangels oder der Nichtübereinstimmung mit der Spezifikation mitzuteilen. Wird die Lieferung nicht verweigert und teilt der Käufer dies dem Verkäufer nicht mit, ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren zurückzuweisen, und der Verkäufer haftet nicht für diesen Mangel oder dieses Versäumnis, und der Käufer ist verpflichtet, den Preis zu zahlen, als ob die Waren vertragsgemäß geliefert worden wären.
7.11. Wird eine berechtigte Reklamation in Bezug auf eine der Waren, die auf einem Qualitäts- oder Zustandsmangel der Waren oder auf der Nichteinhaltung der Spezifikation beruht, dem Verkäufer gemäß diesen Bedingungen mitgeteilt, ist der Verkäufer berechtigt, die Waren (oder den betreffenden Teil) zu ersetzen oder zu reparieren und die reparierten oder ersetzten Waren kostenlos an den Käufer zu liefern oder, nach alleinigem Ermessen des Verkäufers, dem Käufer den vom Käufer für die Waren gezahlten Betrag (oder einen anteiligen Teil dieses Betrags) zu erstatten, wobei der Verkäufer dem Käufer gegenüber keine weitere Haftung übernimmt.
7.12. Mit Ausnahme von Todesfällen oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurden, haftet der Verkäufer dem Käufer gegenüber nicht aufgrund von Zusicherungen (es sei denn, diese sind arglistig) oder stillschweigenden Garantien, Bedingungen oder sonstigen Zusicherungen.
8. Rechte an geistigem Eigentum
8.1. Alle geistigen Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte in der ganzen Welt an patentierbaren und nicht patentierbaren Erfindungen, Entdeckungen und Verbesserungen, Verfahren und Know-how, urheberrechtlich geschützten Werken und dergleichen, die vom Verkäufer während oder infolge der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag entdeckt oder geschaffen werden, gehen auf den Verkäufer über und sind sein uneingeschränktes Eigentum. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer auf Kosten des Verkäufers alle Dokumente auszufertigen und alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um diese Eigentumsrechte rechtlich und ausschließlich auf den Verkäufer oder einen Bevollmächtigten oder Abtretungsempfänger des Verkäufers zu übertragen oder die Übertragung zu vervollkommnen.
8.2. Alle Mitteilungen und alle Informationen, die der Käufer im Zuge oder als Ergebnis der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag erhält, sowie alle Informationen in Bezug auf Erfindungen, Verbesserungen, Berichte, Empfehlungen oder Ratschläge, die der Verkäufer dem Käufer in Erfüllung seiner Verpflichtungen erteilt, sind vom Käufer vertraulich zu behandeln und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden, wobei diese Zustimmung nicht unbillig verweigert werden darf.
9. Rechte Dritter
9.1. Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Verbindlichkeiten, Ansprüchen, Klagen oder Forderungen Dritter gegen den Verkäufer und allen Verbindlichkeiten des Verkäufers gegenüber Dritten (zusammenfassend "Verbindlichkeiten Dritter") sowie von allen Schäden, Verlusten, Kosten und Zahlungen frei, Kosten, Auslagen und Zahlungen, die dem Verkäufer entweder direkt oder im Zusammenhang mit der Haftung gegenüber Dritten entstehen, in Bezug auf (a) Personenschäden oder den Tod einer Person sowie Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von Eigentum (die nicht auf ein Versäumnis oder eine Nachlässigkeit des Verkäufers oder einer Person, für die der Verkäufer verantwortlich ist, zurückzuführen sind), die im Zusammenhang mit der Erbringung der Waren oder Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrages entstanden sind, (b) Mängel an den Dienstleistungen (die nicht auf ein Versäumnis gemäß Klausel 6. 9) und (c) jede Verletzung von Bestimmungen dieses Vertrages durch den Käufer, vorausgesetzt, dass die Haftung des Käufers gegenüber dem Verkäufer im Rahmen dieses Vertrages, einschließlich und ohne Einschränkung dieser Klausel 6.9, auf einen Höchstbetrag von £ 2.000.000 in Bezug auf einen einzelnen Vorfall oder eine Reihe zusammenhängender Vorfälle und einen Höchstbetrag von £ 2.000.000 in Bezug auf alle Vorfälle (unabhängig davon, ob sie zusammenhängen), die während der Laufzeit dieses Vertrages auftreten, begrenzt ist.
9.2. Der Verkäufer ist verpflichtet, während der Laufzeit dieses Vertrages eine Versicherungspolice bei einer angesehenen Versicherungsgesellschaft zu Bedingungen abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die ausreichen, um seine Verbindlichkeiten im Rahmen dieses Vertrages zu decken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf seine Verbindlichkeiten gemäß Klausel 6.9. Der Verkäufer hat dem Käufer auf angemessenes Verlangen eine Kopie der genannten Versicherungspolice sowie eine Quittung über die Zahlung der laufenden Prämie vorzulegen.
9.3. Der Käufer ist verpflichtet, während der Laufzeit dieses Vertrages eine Versicherungspolice bei einer angesehenen Versicherungsgesellschaft abzuschließen und aufrechtzuerhalten, deren Bedingungen ausreichen, um seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag, insbesondere seine Verpflichtungen aus Klausel 9.1, zu decken. Der Käufer hat dem Verkäufer auf angemessenes Verlangen eine Kopie der genannten Versicherungspolice sowie eine Quittung über die Zahlung der laufenden Prämie vorzulegen. Um Zweifel auszuschließen, haftet der Käufer gemäß allen Bestimmungen dieses Vertrages, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Klausel 9.1, unabhängig davon, ob er die Bestimmungen dieser Klausel 9.3 erfüllt oder nicht.
9.4. Der LIEFERANT hat dem KÄUFER unverzüglich schriftliche Berichte über die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu übermitteln, sobald diese in angemessener Weise angefordert werden können.
10. Auslagen
10.1. Der Käufer erstattet dem LIEFERANTEN alle angemessenen Kosten, die dem LIEFERANTEN bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag entstehen, vorausgesetzt, dass diese Kosten vorher schriftlich vom Käufer genehmigt wurden. Die Abrechnung und Erstattung der Auslagen erfolgt gegen vom Käufer genehmigte Belege und in Übereinstimmung mit den jeweils festgelegten Standardverfahren des Verkäufers.
11. Sonstiges
11.1. Zur Vermeidung von Zweifeln bestätigen beide Parteien, dass der Verkäufer diesen Vertrag als unabhängiger Auftragnehmer abschließt und dass der Verkäufer weder als Angestellter des Käufers gilt noch zu irgendeinem Zweck als solcher angesehen werden soll.
11.2. Sofern in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, bedürfen alle Mitteilungen, Anweisungen oder sonstigen Kommunikationen der Schriftform und können per E-Mail, Brief oder in einer anderen zwischen den Parteien von Zeit zu Zeit vereinbarten Form der Kommunikation erfolgen und der betreffenden Partei an ihrer Geschäftsadresse zugestellt werden.
12. Risiko und Eigentum an den Waren und Produkten
12.1. Das Risiko für die als Teil der Dienstleistungen oder anderweitig gelieferten Waren geht bei Lieferung auf den Käufer über.
12.2. Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Verkäufer alle dem Verkäufer in Bezug auf die Waren geschuldeten Beträge und alle anderen Beträge, die dem Verkäufer vom Käufer aus irgendeinem Grund geschuldet werden oder werden könnten, in voller Höhe in frei verfügbaren Mitteln erhalten hat.
12.3. Bis das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergegangen ist, ist der Käufer verpflichtet:
12.3.1. die Waren treuhänderisch als Verwahrer des Verkäufers aufbewahren.
12.3.2. die Waren getrennt von allen anderen Waren des Käufers oder eines Dritten so zu lagern, dass sie als Eigentum des Verkäufers erkennbar bleiben.
12.3.3. keine Kennzeichnungen auf den Waren oder ihrer Verpackung zerstören oder verunstalten.
12.3.4. die Waren in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten, wobei das Interesse des Verkäufers auf der Police vermerkt sein muss, und die Erlöse aus einer solchen Versicherung treuhänderisch für den Verkäufer zu verwalten und nicht mit anderen Geldern zu vermischen.
12.4. Für den Fall, dass der Käufer Produkte oder Waren zur Erbringung der Dienstleistungen in den Räumlichkeiten des Verkäufers versendet, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass das Eigentum an der Ausrüstung oder den Waren nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Datum des Erhalts auf den Verkäufer übergeht und dass der Verkäufer die Ausrüstung oder die Waren nach eigenem Ermessen verkaufen, zerstören oder anderweitig entsorgen kann und dass dem Käufer keine finanzielle oder sonstige Entschädigung zusteht.
12.5. Das Risiko für die Produkte verbleibt stets beim Käufer, und der Verkäufer haftet nicht für Verluste oder Schäden an der Ausrüstung, auch nicht während des Transports oder des Versands. Der Verkäufer empfiehlt dem Käufer den Abschluss einer angemessenen Versicherung, auch für Transportverluste oder -schäden, bei einem angesehenen Versicherer, wobei eine solche Versicherung vom Verkäufer weder angeboten noch impliziert wird.
13. Beschränkung der Haftung
13.1. Die vertragliche, deliktische oder anderweitige Haftung des Unternehmens, die sich aus dem Vertragsgegenstand ergibt, darf 10 % des Vertragswerts, wie unter 3.4 definiert, nicht überschreiten, und der Verkäufer haftet unter keinen Umständen gegenüber dem Käufer für Folgeschäden, indirekte oder wirtschaftliche Verluste oder Schäden.
14. Höhere Gewalt
14.1. Wenn eine der Parteien von höherer Gewalt betroffen ist, d.h. von Umständen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Krieg, Feuer, Pandemie, Arbeitskampf oder Aufruhr, muss sie die andere Partei davon in Kenntnis setzen, und die Verpflichtungen der ersten Partei gemäß diesen Bedingungen werden ausgesetzt, bis sie die andere Partei über das Ende des Ereignisses höherer Gewalt informiert.
15. Allgemeines
15.1. Sollte ein Teil dieser Bedingungen von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, wird dieser Teil von diesen Bedingungen getrennt, die ansonsten in vollem Umfang in Kraft bleiben.
15.2. Diese Bedingungen unterliegen englischem Recht und werden nach diesem ausgelegt, und die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte.
15.3. Vorbestehende Mängel oder Reparaturen, die zur Behebung von Missbrauch, Beschädigung, Feuer, Überschwemmung oder normaler Abnutzung erforderlich sind, sind ausdrücklich von der in diesem Vertrag vorgesehenen Reparaturdeckung ausgeschlossen. Der Verkäufer wird auf Verlangen des Käufers auf dessen Kosten Abhilfemaßnahmen zur Behebung solcher Mängel vornehmen.
15.4. Der Käufer darf einen Vertrag nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Verkäufers kündigen, ändern, abtreten oder übertragen.